Kosten ab den 01.02.2024

Geregelt durch einen Versorgungsvertrag und eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung mit den Pflegekassenverbänden richten sich die Leistungen der Einrichtung nach dem Rahmenvertrag § 75 SGB XI in Verbindung mit qualitativen Vorgaben des § 114 SGB XI.

Deshalb übernehmen die Pflegekassen für die Heimkosten der jeweilige Pflegegrade einen Anteil von:

Pflegegrad 1125,00 €
Pflegegrad 2770,00 €
Pflegegrad 31.262,00 €
Pflegegrad 41.775,00 €
Pflegegrad 52.005,00 €

Verhinderungspflege 1612,- € von maximal 28 Tagen im Jahr.

Unsere Preise:

Das tägliche Gesamtentgelt beträgt derzeit:

Pflegegrad 192,73€
Pflegegrad 2108,86 €
Pflegegrad 3125,04 €
Pflegegrad 4141,90 €
Pflegegrad 5149,46 €

Ein kleines Rechenbeispiel:

Sie haben die Pflegegrad II, dann würde der Heimplatz bei 30,42 Tagen in unserer Einrichtung 3.311,52€ kosten, davon zahlt die Pflegekasse eine Anteil von 770,- € ergibt einen Restbetrag von 2.541,52€ den Sie ausgleichen müssen. Bitte berücksichtigen Sie “EXTRA” den täglichen Ausbildungszuschlag nach PflBG von zur Zeit 7,56€ noch dazu.

30,42 Tage x 108,86 €=3.311,52€
Pflegekassenanteil770,00 €
Eigenanteil2.541,52 €

Im bisherigen System des vollstationären Heimentgelts stiegen mit einer höheren Pflegestufe auch die Heimkosten im Bereich Pflege an.

Eine der wichtigsten Neuerung zum 01.01.2017 ist Der sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE) besagt, dass jeder Bewohner in einer bestimmten Einrichtung, gleich welchen Pflegegerades, den gleichen Betrag für die Pflege zahlen muss.

Eine weitere Neuerung gab es ab dem 01.01.2022 Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Mehr zur Kostenentlastung unter: https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/vollstationaere-pflege

Seit dem 1. Januar 2024 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 von der Pflegekasse einen höheren Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Monate, für die Pflegebedürftige vollstationäre Leistungen nach § 43 SGB XI erhalten haben.

Da unsere Einrichtung auch über alle notwendigen Vereinbarungen der Sozialhilfe verfügt, ist ein Einzug selbstverständlich auch dann möglich, wenn die eigenen finanziellen Mittel (Rente und Vermögen) nicht ausreichen und finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe benötigt wird.

Für Einzelzimmer entsteht z.Zt. kein Aufpreis. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.